(Diese Seite ist primär für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen bestimmt. Bei Privat Versicherten richten sich die Leistungen der Versicherung nach dem jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag und gesetzlichen Regelungen)
Leider spielt die Frage der Behandlungskosten eine immer größere Rolle. Gleich zu Anfang: Die Befürchtung, die Kassen zahlen fast nichts mehr, ist völlig falsch ! Wir machen die tägliche Erfahrung, daß Patienten mögliche Kosten oft viel zu hoch einschätzen. Leider sind die gesetzlichen Bestimmungen darüber, was und unter welchen Bedingungen die Krankenkassen übernehmen in den letzten Jahren derart kompliziert geworden, daß selbst Mitarbeiter der Krankenkassen immer öfter "den Durchblick" verlieren. |
Antworten:
Was wird von der Kasse voll bezahlt und was nicht ?
Eine nicht kurz zu beantwortende Frage !
Grundsätzlich gilt: Die Kasse trägt die Kosten für alles medizinisch notwendige, ausreichende und wirtschaftliche (so heißt es in §12 des Sozialgesetzbuches V, in dem die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt sind). Das heißt im einzelnen:
Es ist also nicht starr festgelegt, was Kassenleistung ist und was nicht. Vielmehr ist in jedem Fall zu entscheiden, was für den jeweiligen Behandlungsfall die "ausreichende und wirtschaftliche" Leistung ist.
Grundsätzlich gilt allerdings: Über Chipkarte und damit ohne Zuzahlung des Patienten können abgerechnet werden:
Amalgamfüllungen im Backenzahnbereich, Kunststofffüllungen an Frontzähnen, die Untersuchung, Beratungen, Röntgenbilder, Zahnsteinentfernung (1mal pro Kalenderjahr), Vitalitätstests, Wurzelbehandlungen in bestimmten Fällen, Betäubungsspritzen, Ziehen von Zähnen einschließlich operativer Zahnentfernung, Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, Entfernung von Prothesendruckstellen, zwischen 6 und 18 Jahren zusätzlich: Prophylaxe, Fluoridierung und Versiegelung von Zähnen.
- das wars aber auch schon ! - andere Leistungen können nicht über Chipkarte abgerechnet werden
Eine Parodontalbehandlung muß gesondert bei der Kasse beantragt werden. Genehmigt die Kasse die Behandlung, übernimmt sie das Kassenhonorar für die chirurgische Leistung voll. Die parodontale Vorbehandlung und begleitende Maßnahmen (z.B. wiederholte Zahnreinigungen, etc.) sind darin nicht enthalten, ebenso wie besondere chirurgische Maßnahmen des Knochenaufbaues.
Wesentlich komplizierter sieht die Welt bei der Abrechnung von Zahnersatz aus. Zahnersatz wird grundsätzlich (auch wenn er notwendig und wirtschaftlich ist) nur zu einem Teil von der Kasse bezuschußt. Seit 2005 richtet sich der Zuschuß nicht mehr nach den tatsächlichen Kosten. Vielmehr gibt es einen festen Zuschuß für einen bestimmten zahnmedizinschen Befund, wobei es ca. 50 verschiedene so. "Befundklassen" gibt. Jeder dieser Befundklassen, die auch kombinierbar sind, ist ein bestimmter Euro-Betrag zugeordnet. Näheres siehe Hier !
Sie sehen - alles reichlich kompliziert. Gerade deshalb ist es wichtig, genau über Behandlungskosten informiert zu sein. Sie erhalten deshalb von uns vor Behandlungsbeginn grundsätzlich eine schriftliche Kostenschätzung (ausgenommen bei Reparaturen; auf Wunsch können wir Ihnen aber auch hier die voraussichtlichen Kosten nennen).
Gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Kassen ?
Nein !
Auch wenn Vertreter einzelner Kassen Ihnen erzählen, ihre Kasse würde Ihnen besondere Leistungen bezahlen oder besonders hohe Zuschüsse gewähren - glauben Sie es nicht !
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen wird für alle Kassen gleich vom Gesetzgeber (im Sozialgesetzbuch V) und vom Bundesausschuß der Zahnärzte/Krankenkassen festgelegt.
In letzter Zeit müssen wir allerdings beobachten, daß einige besonders "billige" Krankenkassen einen sehr schlechten Service bieten: Hier müssen die Versicherten teilweise monatelang (!) auf die Genehmigung bestimmter Leistungen warten.
Meine Kasse sagt mir, ich solle für Zahnersatz "Kostenvoranschläge" von verschiedenen Zahnärzten einholen - ist das sinnvoll ?
Ehrlich gesagt - nur sehr begrenzt.
Zunächst einmal ist zu bedenken, daß es für ein und denselben Fall oft viele verschiedene Möglichkeiten zur Versorgung mit Zahnersatz gibt. Es wäre schon ein reiner Zufall, wenn die beiden Zahnärzte, bei denen Sie einen Kostenvoranschlag eingeholt haben, genau denselben geplant haben. Und selbst wenn das zufällig so wäre, so kann ein und derselbe Zahnersatz dennoch aus völlig verschiedenen Materialien gefertigt werden und sich so in den Kosten erheblich unterscheiden. Darüber hinaus müssen Sie bedenken, daß die Material- und Laborkosten nur grob geschätzt werden können - ein Unterschied von ein paar hundert Euro im Kostenvoranschlag einer umfangreichen Arbeit kann daher allein schon durch eine etwas vorsichtigere Schätzung entstehen. Bezahlen müssen Sie am Ende aber in jedem Falle das tatsächlich verbrauchte Material bzw. die tatsächlich entstandenen Laborkosten, so daß Ihnen ein günstigerer Kostenvoranschlag überhaupt nichts bringt.
Im Gegenteil - eine seriöse Praxis erkennen Sie daran, daß die Material- und Laborkosten im Kostenplan eher etwas höher geschätzt werden, damit die Rechnung später nicht höher als der Kostenvoranschlag ist. So handhaben wir dies zumindest in unserer Praxis.
Also: Wenn Sie unbedingt eine zweite Kostenschätzung haben möchten, möchten wir Sie um folgendes bitten:
Ich zahle fast EUR 500,- Beitrag für meine Krankenkasse, kann ich dafür nicht bessere Leistungen verlangen ?
Leider nicht !
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nur nach Ihrem Einkommen. Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich, egal ob jemand den Höchstbeitrag oder nur einen geringen Beitrag bezahlt. Wußten Sie übrigens, daß ca. ein Drittel aller Versicherten überhaupt keinen Beitrag bezahlt (obwohl sie das könnten; von sozialen Härtefällen soll hier garnicht die Rede sein) und trotzdem alle Leistungen erhält ?
Sozial ist das sicherlich - ob es auch gerecht ist, mag jeder selbst beurteilen !
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Kostet ein "Kostenvoranschlag" etwas ?
Klare Antwort: Nein !
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Was ist mit Zahnersatz aus dem Ausland ?
In unserer Praxis wird ausschließlich Zahnersatz aus hessischen Meisterlaboren verwendet. Die Qualität von ausländischen Arbeiten genügt uns nicht.
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Wann muß eine Zahnarztrechnung bezahlt werden ?
Die Bezahlung von zahnärztliche Leistungen ist fällig mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wir gewähren darüber hinaus eine Zahlungsfrist von 2 Wochen.
Bei hohen Material- und Laborkosten behalten wir uns außerdem eine Abschlagszahlung hierfür vor, die in der Regel nach der Abdrucknahme fällig ist.
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Sind auch Ratenzahlungen möglich ?
Bei uns leider nicht - wir sind keine Bank. Allerdings ist Zahnersatz auch nicht so teuer wie viele Leute denken. Siehe hierzu unsere PreisBeispiele.
Empfehlenswerter als die Zahnbehandlung "auf Pump" ist es, die Behandlung einige Zeit zu verschieben und diese Zeit zu nutzen, um die Kosten anzusparen !
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Was hat es mit dem Bonusheft auf sich ?
Im Bonusheft, das Sie auch in unserer Praxis kostenlos erhalten können, falls Sie noch keines haben, wird das Datum von Kontrolluntersuchungen vermerkt. Falls Sie einmal einen Zahnersatz benötigen, erhöht sich der Zuschuß auf die Kassenleistungen um 20% wenn in den letzten 5 Jahren lückenlos eine Untersuchung je Kalenderjahr nachgewiesen werden kann (bei Personen unter 18 Jahren: eine Untersuchung je Kalenderhalbjahr). Wird in den letzten 10 Jahren lückenlos eine Untersuchung je Kalenderjahr nachgewiesen erhöht sich der Zuschuß um 30%.
Es ist besonders darauf hinzuweisen, daß der Nachweis lückenlos erfolgen muß, d.h. vergessen Sie die Kontrolluntersuchung auch nur in einem Jahr so müssen sie erst wieder 5 bzw. 10 Jahre kommen, um wieder den höheren Zuschuß zu erhalten.
Falls Sie einmal Ihr Bonusheft bei einem Besuch in unserer Praxis vergessen haben sollten (oder womöglich das ganze Bonusheft verloren haben sollten) so ist das nicht weiter tragisch: Die Eintragungen können aufgrund unserer Karteikarte immer nachgetragen werden.
Preis-Beispiele:
Im folgenden Abschnitt möchten wir Sie über den Eigenanteil an einigen zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen informieren. Die Berechnung erfolgt aufgrund folgender Annahmen: Versicherter einer Ersatzkasse, 5 Jahres Bonus (20%) erfüllt. Bei den nachfolgende Beträgen handelt es sich nicht um "Werbe-Angebote" sondern um seriöse Angaben.
Bitte beachten Sie, daß es sich bei den nachfolgenden Beträgen nur um überschlägige Schätzungen handelt, die je nach individueller Ausführung nach oben oder untern abweichen können. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Was änderte sich in 2005 ?
Ab 01.01.2005 wurde das bisherige prozentuale Zuschußsystem für Zahnersatz durch Festzuschüsse ersetzt. Das heißt: Für eine bestimmte Situation (z.B. 2 fehlende Zähne) leistet die Kasse einen bestimmten, festen Zuschuß, unabhängig davon, was die Behandlung kostet.
Es trifft also nicht zu, daß die Kassen für Zahnersatz nichts mehr zahlen.
Die Höhe dieser Zuschüsse können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Diese Zuschüsse erhöhen sich um 20%, wenn in den letzten 5 Jahren einmal je Kalenderjahr eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt wurde, bzw. um 30%, wenn dies lückenlos in den letzten 10 Jahren geschah (siehe auch: Bonusheft)
1.1 | Krone |
115,27
|
1.2 | Teilkrone | 129,36 |
1.3 | Verblendung | 41,85 |
1.4 | Schraubenaufbau | 24,92 |
- | - | - |
2.1 | Dreigliedrige Brücke | 273,30 |
2.2 | Viergliedrige Brücke | 312,48 |
2.3 | Fünfgliedrige Brücke | 352,26 |
2.4 | Sechsgliedrige Brücke | 387,50 |
2.5 | An eine Brücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn | 152,63 |
2.6 | Geschiebe in einer Brücke | 116,85 |
2.7 | Verblendung an Brücke je Zahneinheit | 40,80 |
- | - | - |
3.1 | Teilprothese | 274,64 |
3.2 | Teleskopkrone ohne Verblendung | 202,21 |
- | - | - |
4.1 | OK Cover Denture Prothese | 257,64 |
4.2 | Oberkiefer Totalprothese | 253,50 |
4.3 | Unterkiefer Cover-Denture Prothese | 276,88 |
4.4 | Unterkiefer Totalprothese | 270,75 |
4.5 | Metallbasis einer Prothese | 67,93 |
4.6 | Teleskopkrone | 213,86 |
4.7 | Verblendung an Teleskopkrone | 26,60 |
- | - | - |
5.1 | Provisorische Prothese bis 4 Zähne | 85,31 |
5.2 | Provisorische Prothese 5-8 Zähne | 117,50 |
5.3 | Provisorische Prothese mehr als 8 Zähne | 153,80 |
5.4 | Provisorische Totalprothese | 222,90 |
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6.1 | Einfache Reparatur (ohne Abdruck) | 26,04 |
6.2 | Reparatur mit Abdruck | 37,36 |
6.3 | Reparatur an Gußteilen | 57,70 |
6.4 | Erweiterung | 51,82 |
6.5 | erweiterung mit Gußteilen | 66,21 |
6.6 | Unterfütterung Teilprothese | 49,74 |
6.7 | Unterfütterung Totalprothese | 64,74 |
6.8 | Wiederbefestigen Krone/Brücke je Zahn | 8,58 |
6,9 | Reparatur einer Verblendung | 35,29 |
(Stand: 2006)
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Ist es sinnvoll, eine private Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen ?
Diese Frage kann man mittlerweile mit "ja" beantworten. Die Zuschüsse der Krankenkassen werden in Relation zu den tatsächlichen Kosten immer niedriger. Da fast jeder Mensch irgendwann einmal Zahnersatz benötigt, ist es sinnvoll, hierfür Vorsorge durch eine Versicherung zu treffen.
Dabei sollte man allerdings einiges beachten:
1. Man sollte eine Versicherung wählen, deren Leistungshöhe nicht von Kassenzuschüssen abhängt. Versicherungen, die z.B. "den Kassenzuschuß verdoppeln" sind nicht zu empfehlen, da auch das doppelte des Kassenzuschusses kein allzu hoher Betrag sein wird.
Besser sind Versicherungen, deren Leistungshöhe sich am tatsächlichen Rechnungsbetrag, also den Gesamtkosten orientiert. Hier sollte man mindestens einen Tarif wählen, der eine 50%ige Erstattung vorsieht.
2. Die Estattungsleistung sollte nicht auf den "Regelsatz" der Gebührenordnung beschränkt sein, sondern auf den sog. Höchstsatz.
3. Es ist darauf zu achten, daß auch Implantate mitversichert sind. Übernimmt die Versicherung dagegen nur die Kosten für die "Versorgung auf Implantaten", so sind die Implantate selbst vermutlich nicht in der Versicherungsleistung enthalten !
4. Manche Versicherungen erstatten nicht die Kosten für Edelmetalllegierungen. In Zeiten hoher Goldpreise aus Sicht der Versicherung zwar verständlich; dennoch sollte man solche Versicherungen meiden (Edellmetallkosten machen oftmals einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten aus).
Schließlich ist zu beachten, daß man private Zusatzversicherungen selbstverständlich nicht erst dann abschließen kann, wenn schon abzusehen ist, daß Zahnersatz notwendig wird. Ein Haus kann man auch nicht mehr versichern, wenn es schon abgebrannt ist ! Die Versicherungen schützen sich vor solchem Mißbrauch durch entsprechende Fragen im Versicherungsantrag, durch entsprechende Wartezeiten oder Leistungsbegrenzungen.